| Sicherheitstechnische Überprüfungen
Erstprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und außerordentliche Prüfungen Anlagenbuch und Prüfbefund (Quelle TAEV 2012).
ERSTPRÜFUNG Bei Neuerrichtung einer elektrischen Anlage bzw. bei Änderung oder Erweiterung einer bestehenden elektrischen Anlage ist vom Anlagenerrichter im Zuge der Errichtung vor Inbetriebnahme eine Erstprüfung nach den Anforderungen der ÖVE/ÖNORM E8002 durchzuführen. Verantwortlich für die Durchführung der Erstprüfung ist der Errichter der elektrischen Anlage, bzw. der die elektrische Anlage Ändernde oder Erweiternde.
WIEDERKEHRENDE PRÜFUNG Alle bestehenden elektrischen Anlagen (Privat, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzt) sind gem. ETV 1992 §3 so zu betreiben und in stand zu halten, dass die Betriebssicherheit, die Sicherheit von Personen und Sachen und ein ungestörter Betrieb anderer elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sowie sonstige Anlagen gewährleistet ist.
Vorgeschriebene maximale Zeitabstände für wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen: längstens 5 Jahre
abweichend davon: Geringe Belastung Explosionsgefährdete Bereiche längstens 3 Jahre Explosionsgefährdete Bereiche im Falle einer außergewöhnlichen Beanspruchung längstens 1 Jahr Auf Baustellen und Arbeitsstätten in denen feste mineralische Rohstoffe Obertag Untertagbau und Untertagbergbau längstens 6 Monate Außergewöhnliche Beanspruchung durch: Außergewöhnliche Beanspruchung durch: Blitzschutz längstens 5 Jahre Photovoltaikanlage (private, wie gewerbliche) längstens 5 Jahre
Für nicht gewerblich genutzte Objekte (Privathaushalte) längstens 10 Jahre
Notlichtanlagen / Sicherheitsbeleuchtung gem. EN 62305 Um eine einwandfreie Funktion der Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten Bzw. nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn ein begründeter
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